Allgemeine
Verkaufsbedingungen der
Gaststätte Zum Sandmann,
Hasengasse 9, 90427 Nürnberg-Boxdorf
§ 1
Geltungsbereich
Die Angebote und Leistungen der Gaststätte Zum Sandmann
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2
Vertragsabschluss
Die Angebote der Gaststätte Zum Sandmann sind freibleibend
und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung der Gaststätte Zum Sandmann, die durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung per e-Mail oder Telefax erfolgt. Bei telefonischen
Bestellungen kann auch eine fernmündliche Auftragsbestätigung erfolgen.
§ 3
Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Gaststätte
Zum Sandmann genannten Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders
ausgewiesen, inklusive Verpackungskosten. Die Transportkosten sind nicht im
Preis enthalten.
§ 4
Lieferung
(1)Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der
Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten
Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt bei Zahlung per Nachname schnellstmöglich,
bei Überweisung, unmittelbar nach Zahlungseingang.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, hat er die hierdurch entstehenden Kosten
zu tragen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(4) Kann wegen nicht vollständiger bzw. fehlerhafter Adresse keine Zustellung
erfolgen, so ist die Valentins GmbH berechtigt, den kompletten Betrag dem
Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
Der Kaufpreis wird unverzüglich mit einer Bestellung fällig.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisung oder Nachname. Zum Sandmann
behält sich das Recht vor, im Einzelfall Bezahlverfahren auszuschließen. Die
Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der Kaufpreis endgültig bei der Gaststätte
Zum Sandmann eingegangen ist.
§ 6
Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Gaststätte Zum Sandmann
offensichtliche Mängel der Ware einschließlich Transportschäden unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung der Ware schriftlich
mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen
Mängel ausgeschlossen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich
im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch die
Gaststätte Zum Sandmann bereit zu halten.
(2) Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, liefert
die Gaststätte Zum Sandmann nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Schlägt die
Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
§ 7
Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen die Gaststätte Zum Sandmann als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung der Gaststätte Zum Sandmann ist
in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts des Kunden begrenzt.
§ 8
Aufrechnung
Der Kunde ist
zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
§ 9
Datenschutz
Die Gaststätte Zum Sandmann wird im Rahmen der Abwicklung
von Bestellungen personenbezogene Daten des Kunden erheben, speichern,
verarbeiten und übertragen. Dabei wird sie die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, beachten und wahren.
§ 10
Sonstiges
(1)
Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des
Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im
übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung
durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten,
auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist für Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und
Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Nürnberg.
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